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Audi A4 3.0 TDI - Schadenersatz im Abgasskandal

18. Juli 2022 | rund ums Auto
Im Audi-Abgasskandal hat das Landgericht Chemnitz dem Käufer eines Audi A4 3,0 TDI Schadenersatz zugesprochen. In dem Audi A4 mit 3-Liter-Dieselmotor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht. Der Kläger hatte den Audi A4 mit 3,0 Liter TDI-V6-Motor und der Abgasnorm Euro 5 im Mai 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Er
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Im Audi-Abgasskandal hat das Landgericht Chemnitz dem Käufer eines Audi A4 3,0 TDI Schadenersatz zugesprochen. In dem Audi A4 mit 3-Liter-Dieselmotor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Audi A4 mit 3,0 Liter TDI-V6-Motor und der Abgasnorm Euro 5 im Mai 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie verbaut sei.

Das LG Chemnitz folgte der Argumentation des Klägers. Unbestritten käme in dem Fahrzeug die Aufheizstrategie zum Einsatz. Die Motorsteuerungssoftware sei so programmiert, dass sie erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde eine Aufheizstrategie gewählt, die den Stickoxid-Ausstoß reduziert. Unter normalen Betriebsbedingungen sei die Funktion kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Ausstoßes führe. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht.

Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gemäß § 826 BGB habe er daher Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, so das Gericht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. „Betroffene Audi-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Neben dem OLG München haben auch zahlreiche Landgerichte und u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

 

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